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Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Spanisch - Deutsch oder umgekehrt?

Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse!

Amtlich anerkannt in ganz Deutschland

Ihr Spanisch-Übersetzungsbüro für ganz Deutschland!

Beglaubigte Übersetzungen Spanisch – Deutsch

Als professionelles Übersetzungsbüro für Spanisch unter Leitung von Jörg Distler erhalten Sie durch allgemein beeidigte Übersetzer erstellte beglaubigte Übersetzungen Spanisch - Deutsch zur Vorlage bei deutschen Behörden, Gerichten, Notariaten und Universitäten – sei es eine beglaubigte Übersetzung einer öffentlichen Urkunde, einer Privaturkunde oder eines sonstigen öffentlichen Dokuments. Wir fertigen für Privatkunden als auch für Firmenkunden beglaubigte Übersetzungen an. Unsere beglaubigten Übersetzungen sind amtlich anerkannt in ganz Deutschland – natürlich auch in Berlin, Hamburg, Düsseldorf, München und Nürnberg.

Ihre persönlichen Dokumente und Daten werden vertraulich behandelt.

Wir übersetzen verschiedene Formate von Dokumenten. Ob Verträge oder Vollmachten, Finanzunterlagen, Gerichtsurteile oder standesamtliche Dokumente wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden.

Auch Zeugnisse müssen häufig beglaubigt übersetzt werden. So ist beispielsweise die Übersetzung von Abschlusszeugnissen wie Abiturzeugnis, Diplom oder Promotion von dem Spanischen in das Deutsche für die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses notwendig.

Für bestimmte Standardurkunden bieten wir Pauschalpreise an.

Wir gewährleisten qualitativ hochwertige und formal korrekte Übersetzungen in das oder aus dem Spanischen.

Schon überzeugt? Hier erhalten Sie Ihr Angebot zur Qualitätsübersetzung.

Beglaubigte Übersetzung Spanisch Deutsch
Beglaubigte Übersetzung Deutsch Spanisch
Vereidigte Übersetzer Spanisch

Was ist eigentlich eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung von ausländischen Dokumenten, öffentlichen Urkunden oder privaten Urkunden wird in der Regel zur Vorlage bei Ämtern, Behörden, Gerichten oder öffentlichen Einrichtungen wie Universitäten oder Zeugnisanerkennungsstellen benötigt.

Unsere vereidigten Übersetzer versehen die deutsche oder spanische Übersetzung zur Bestätigung mit ihrer Unterschrift, Stempel und einem sog. Bestätigungsvermerk (auch Beglaubigungsvermerk genannt), in dem die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt wird.

Kostenloser Versand innerhalb Deutschlands

Wer darf beglaubigen?

Beglaubigte Übersetzungen dürfen ausschließlich von entsprechend qualifizierten und vereidigten Übersetzern ausgestellt werden. Diese Übersetzungen dürfen nur Übersetzer anfertigen, die bei einem deutschen Landgericht oder Oberlandesgericht einen allgemeinen Eid abgelegt haben. Eine Vereidigung, Ermächtigung bzw. Beeidigung (je nach Bundesland) ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal eines Übersetzers.

Preise und Konditionen | Beglaubigte Übersetzung Spanisch - Deutsch oder umgekehrt

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Korrespondenzadresse

Jörg Distler

Lilienthalstraße 46

93049 Regensburg

☎ +49 1525 3517328